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Die Freiheit der Rede

MATERIALDIENST DER EZW, Heft 2/1999, S. 59-60

 

von Michael Fragner

 

Seit nunmehr acht Monaten bin ich Pfarrer z.A in dem einst urprotestantischen unterfränkischen Dorf Michelrieth, das durch die Neuoffenbarungssekte Universelles Leben (UL) zunehmend aufgefressen wird. Die bedrückende Bilanz seit dem Ansiedlungsbeginn der ersten Sektenanhänger im Jahr 1986: Rund die Hälfte der Dorfbewohner ist inzwischen schon dem UL zuzurechnen. Und diejenigen, die weder dazu gehören noch mit diesem sympathisieren, wagen kaum mehr ein offenes Wort zum UL – ein öffentliches noch viel weniger. Die meines Erachtens extreme Klagefreudigkeit des UL macht Angst.

 

Mutig war andererseits der Michelriether Kirchenvorstand, als er beschloß, als Informationsangebot über unsere Pfarrei und "unsere" Sekte eine eigene Seite ins Internet zu stellen. Aber auch dieser Mut war ein Stück weit am Schwinden, als wir von UL-Anwalt Dr. Christian Sailer wegen unseres Internetengagements zwei Unterlassungsverpflichtungserklärungen und einen Antrag auf einstweilige Anordnung auf den Tisch bekamen. In meinen Augen sind das reine Einschüchterungsversuche. Unter diesem Aspekt ist es für mich auch nicht verwunderlich, daß rechtliche Schritte gegen Kritiker des UL von Seiten der Sektenanwälte Dr. Sailer und Dr. Gert-Joachim Hetzel keineswegs Seltenheitswert haben.

 

Hier nur ein paar Schlaglichter auf die letzten Wochen im Herbst 1998: Am 19. Oktober war ich auf einem Vortrag des UL-Kritikers Hans-Walter Jungen. Bereits am 21. Oktober erhielt Jungen eine von Sailer unterzeichnete Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der ihm Aussagen unterstellt wurden, die er so nie gemacht hatte. Mit Datum vom 29. Oktober 1998 wurde Jungen vom Amtsgericht Würzburg mitgeteilt, daß gegen ihn ein Antrag auf einstweilige Verfügung vorläge, zu dem er binnen drei Tagen Stellung nehmen könne. Statt an Allerheiligen wie gewohnt zum Grab seiner Eltern zu fahren, kam Jungen nun zu mir, um eine eidesstattliche Erklärung zu bekommen, die die Argumente Sailers entkräften sollte.

 

Mittlerweile hatten wir in Michelrieth freilich schon Sailers Unterlassungsverpflichtungserklärungen vom 21. Oktober und 28. Oktober vorliegen. Mit Datum vom 3. November folgte vom Verwaltungsgericht Würzburg ein von Sailer gestellter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung. Aber auch sonst war man nicht untätig: Am 10. November wurde vor dem Verwaltungsgericht Würzburg eine Klage gegen den Freistaat Bayern verhandelt, mit der Sailer und Hetzel den Freistaat zwingen wollten, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern den Status einer Köperschaft öffentlichen Rechts abzuerkennen. Tags darauf kämpfte Sailer gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern vor dem Verwaltungsgericht München und wenige Tage später vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die UL-kritische Journalistin Ele Schöfthaler.

 

Je öfter man im UL gegen kritische Äußerungen zum UL prozessiert, desto mehr drängt sich mir der Ausspruch des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard auf: "Der Zweck von Prozessen ist zu quälen und zu entmutigen, nicht so sehr zu gewinnen... Das Gesetz kann sehr leicht dazu gebraucht werden, um zu quälen..." (Hubbard, A Manual on the Dissemination of Material, 1955, S. 55) Für mich ist das UL schon lange keine Gruppe von harmlosen Irrenden mehr, sondern eine Gefahr für unser freies Land.

 

So überrascht es mich nicht, daß der Antrag Sailers gegen Hans-Walter Jungen vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde, daß Sailer und Hetzel die Prozesse gegen den Freistaat Bayern und gegen Ele Schöfthaler vorloren haben, und daß auch das Verfahren gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern recht erfolglos war. Denn ich glaube in der Tat nicht, daß hier Prozesse geführt werden, um sie zu gewinnen.

 

Unser Rechtsstaat kann dazu mißbraucht werden, Kritiker lichtscheuer Bewegungen zu terrorisieren. Und das nicht ohne Wirkung: Einschüchterung ist das mindeste. Aber auch die Hartgesottenen werden unter derartigen Umständen ihr Handeln mehr und mehr einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse unterziehen.

 

Nur so kann ich mir die meines Erachtens allzu zurückhaltende Berichterstattung hiesiger Lokalpresse erklären. Und wenn mir gar ein freier Fersehjournalist erklärt, nach einem Film über Sekten müsse er nur allzu oft ein paar "normale" Beiträge drehen, um die Prozeßkosten wieder einzuspielen, dann frage ich mich: Wo stehen wir denn heute mit der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der freien Rede?

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