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Christusfreunde contra Amtskirchen

MAIN-POST vom 14. Dezember 2009 

Klagen in Freiburg und Hannover

Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Toepfer


MÜNCHEN/MARKTHEIDENFELD Mit Klagen gegen die Amtskirchen und mit einer „Popularklage gegen Kirchenlohnsteuer“ versuchen die „Freien Christen für den Christus der Bergpredigt“, die Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Die „Freien“ gelten als eine Untergruppierung der umstrittenen Gemeinschaft „Universelles Leben“ (UL), deren Anhänger sich um die 76-jährige „Prophetin“ Gabriele Wittek scharen und überwiegend in Würzburg und Marktheidenfeld aktiv sind.

Die Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München richtet sich dagegen, dass Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte ihre Religionszugehörigkeit angeben müssen. Die Kläger sind aus Unterfranken. Sie werden von Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer vertreten, der gewöhnlich als UL-Sprachrohr auftritt. Der Verfassungsgerichtshof soll prüfen, ob die entsprechende Regelung im bayerischen Kirchensteuergesetz mit der Religionsfreiheit und dem Datenschutz vereinbar ist. Die Kläger rügen, dass Beschäftigte in der Lohnsteuerkarte offenbaren müssen, wenn sie konfessionslos sind. Gerade bei „kirchenabhängigen“ Arbeitgebern könne dies zu Misstrauen führen.

Klagen gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover und das Erzbistum Freiburg haben das Ziel, den „Großkirchen“ zu untersagen, sich christlich zu nennen. Die jeweiligen Verfahren werden unter anderem von den UL-Anwälten Christian Sailer und Gert-Joachim Hetzel betrieben, auf diversen Internetseiten und Foren im Dunstkreis des UL als „aufsehenerregendes“ Ereignis bezeichnet und zur Diskussion gestellt.

Im „Freiburger Kirchenprozess“ lehnten die Kläger, neben Sailer und Hetzel weitere bekannte „Christusfreunde“ vom UL, die Richter am Verwaltungsgericht gleich zu Beginn des Verfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Als Begründung diente ihnen deren Weigerung, ihre Konfessionszugehörigkeit offenzulegen.

Die mündliche Verhandlung im Freiburger Verfahren ist am 10. Februar angesetzt. Die katholische Kirche wird durch den Würzburger Anwalt Ulrich Heidenreich vertreten, der sich in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten mit den „Christusfreunden“ vom UL einen Namen gemacht hat.

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