Kein Schadenersatz von der Landeskirche
Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 17. März 2009
Bundesgerichtshof beendet Rechtsstreit mit Sekten-Anhängern
Von Gerhard Lenz
München/Würzburg (epd). Vergeblich haben Anhänger der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Universelles Leben versucht, die evangelische bayerische Landskirche auf Schadenersatz in Millionenhöhe zu verklagen. In einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (III ZR 129/08) wurde ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts München abgewiesen und damit ein mehr als dreijähriger Rechtsstreit beendet.
Auf Feststellung von Schadenersatzansprüchen geklagt hatte die ES Bau und Handel GmbH & Co KG aus Marktheidenfeld (Kreis Main-Spessart). Die von Anhängern des Universellen Lebens gegründete Firma ist Eigentümerin eines Gewerbezentrums im Ortsteil Altfeld, das nach eigenen Angaben an 31 Einzelfirmen und Handelsgesellschaftern vermietet ist. In dem Zentrum sind der Klageschrift zufolge rund 360 Mitarbeiter beschäftigt, von denen etwa ein Drittel dem Universellen Leben «nahe stehen».
Der größte Teil der Gebäude wurde laut ES Bau und Handel zwischen 1992 und 1995 mit Hilfe von Bankkrediten errichtet. Angesichts der folgenden Zinsentwicklung habe man sich 2005 um eine Umfinanzierung bemüht. Die Verhandlungen mit den Banken, so die Anwälte der Firma, seien jedoch durch Internet-Veröffentlichungen des kirchlichen Sektenbeauftragten Michael Fragner unter www.michelrieth.de gescheitert.
Im Oktober 2006 wies das Landgericht München I die Klage ab (Az. 15 O 13511/05). Das Oberlandesgericht München bestätigte im April 2008 dieses Urteil (Az. 1 U 5608/06) und legte den Streitwert auf 1,44 Millionen Euro fest. Die Richter waren der Auffassung, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen über Wirtschaftsbetriebe im Umfeld von Sekten habe. Um die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch wahrnehmen zu können, sei es zwingend notwendig zu erfahren, «wer mit wem in Verbindung steht.»
Für die beklagte Landeskirche legte der Würzburger Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich dar, dass Fragner mit seiner Internetseite wichtige Aufklärungsarbeit leiste. Eine klare Trennung zwischen dem geistigen Zweig, nämlich der Lehre des Universellen Lebens und den wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinschaft sei nicht möglich. Fragner selbst bewertete den Ausgang des Verfahrens als ermutigend: «Aus meiner Sicht wird damit die kritische Position der von mir verantworteten Internetseite gegenüber dem Universellen Leben entscheidend gestärkt», sagte er dem epd. (0474/17.03.09)