Landeskirche darf über UL-Aktivitäten aufklären
MAIN-POST vom 11. Dezember 2006
Münchner Landgericht weist Klage ab
münchen/würzburg (epd/tito) Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf
Informationen über Wirtschaftsbetriebe im Umfeld von Sekten. Dies stellt das
Landgericht München I in einem Urteil fest.
Das Gericht wies eine
Schadenersatzklage der ES Bau und Handel GmbH & Co. KG aus Marktheidenfeld
(Lkr. Main-Spessart) mit einem Streitwert von 1,3 Millionen Euro gegen die
evangelische Landeskirche ab. Es betonte, dass mittlerweile viele Menschen
Kontakte zu Glaubensgemeinschaften jeglicher Art und deren Aktivitäten
kategorisch ablehnten. Um die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch
wahrnehmen zu können, sei es zwingend notwendig zu erfahren, "wer mit wem in
Verbindung steht." (Az 15 0 135511/05).
Die von Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben gegründete und geführte Firma ist Eigentümerin eines Gewerbezentrums in Marktheidenfeld-Altfeld, das das "Einkaufsland Alles für Alle" beherbergt und nach eigenen Angaben an 31 Einzelfirmen und Handelsgesellschaftern vermietet ist. In dem Zentrum sind der Firma zufolge rund 360 Mitarbeiter beschäftigt, von denen etwa ein Drittel dem Universellen Leben "nahe stehen".
Der größte Teil der Gebäude wurde laut ES Bau und Handel zwischen 1992 und 1995 mit Hilfe von Bankkrediten errichtet. Angesichts der Zinsentwicklung bemühe man sich seit 2005 um eine Umfinanzierung.
Sämtliche Verhandlungen mit Banken, so die ES Bau und Handel, seien jedoch durch eine Internet-Veröffentlichung des kirchlichen Sektenbeauftragen Michael Fragner unter www.michelrieth.de gescheitert. In der Veröffentlichung werde nach Meinung des Unternehmens unzulässigerweise ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Betrieb mit einer als Sekte diffamierten Religionsgemeinschaft in Verbindung gebracht. Auch werde die Tatsache "aufgewärmt", dass ein 1993 zu sechs Jahren Haft verurteilter Würzburger Millionenbetrüger einst dem Universellen Leben angehörte.
Verschwundene Millionen
Es handelt sich um Richard S., der von
1986 bis 1991 über 50 000 gutgläubige Anleger um mehrere hundert Millionen Mark
betrogen hatte. S. war noch 1991 Mitglied im Führungszirkel des UL, der so
genannten "Bundgemeinde". Der Verbleib der ergaunerten Millionen ist
"unstreitig" nicht aufgeklärt worden, stellte das Gericht fest. Für die beklagte
Landeskirche legte der Würzburger Anwalt Ulrich Heidenreich dar, dass Pfarrer
Fragner die beklagten Textpassagen seit 1999 unverändert auf seiner
Internetseite hat. Er wolle damit Aufklärungsarbeit leisten. Wer seine
Internetseiten aufrufe, solle in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil zu
bilden. Die Kirche habe das Recht, sich nicht nur mit dem Universellen Leben
auseinander zu setzen, sondern auch mit Unternehmen im Umfeld.
Eine klare Trennung zwischen dem geistigen Zweig, nämlich der Lehre des Universellen Lebens, und dem durch einen Vertriebsverbund so genannter Christusbetriebe geprägten wirtschaftlichen Zweig der Glaubensgemeinschaft sei nicht möglich, so Rechtsanwalt Heidenreich. Im übrigen bezweifele er, ob es die von der ES Bau und Handel angeblich erfolglos geführten Umschuldungsgespräche mit Banken und Finanzagenturen jemals gegeben habe.
In dem Urteil wurde die Klage der Firma abgewiesen. Die Kirche habe ihr gegenüber weder allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, noch üble Nachrede begangen oder Kredite gefährdet, heißt es in der Begründung. Die enge Verbindung zwischen der Unternehmensleitung, einem Teil der Mitarbeiter des Gewerbezentrums und dem Universellen Leben sei offensichtlich, so das Gericht.