Kein Schadensersatz für die Christusklinik des UL
MAIN-POST vom 17. August 2006
Hamburger Gericht: Bezeichnung "Sektenbetrieb" zulässig
Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Toepfer
Michelrieth/Hamburg - Wer eine Klinik aufsucht, hat ein Recht zu wissen, dass
deren Gesundheitskonzept auf den "pointierten" Ansichten einer "Prophetin"
beruht. Das ist einer der Gründe, mit denen das Landgericht Hamburg eine Klage
der Christusklinik des Universellen Lebens (UL) in Michelrieth (Lkr.
Main-Spessart) gegen die evangelische Landeskirche abwies.
Gegenstand
der Klage waren Äußerungen über die HG Naturklinik Michelrieth auf der
Internetseite www.michelrieth.de, für die die evangelische Kirche in Bayern
verantwortlich ist. Einmal heißt es dort, die Bezeichnung Haus der Gesundheit
(HG) sei für "Sektenbetriebe" typisch. Dann wird der "Stern" zitiert, das UL sei
"Deutschlands gefährlichste Sekte".
Anwalt Dr. Christian Sailer forderte Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Er argumentierte, wegen der "Diffamierung" auf der Internetseite www.michelrieth.de hätten zwei Frauen keinen Behandlungsvertrag abgeschlossen. Sekte sei ein stigmatisierendes Schimpfwort. Die evangelische Landeskirche habe ihre Amtspflichten verletzt, denn sie sei als öffentlich-rechtliche Kirchenkörperschaft bei Äußerungen über religiöse Minderheiten zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.
Das Landgericht hält die Äußerungen jedoch für zulässig. Das UL sei eine kleine Glaubensgemeinschaft und damit auch nach der Definition im Duden eine Sekte. Auch wenn der Begriff negativ besetzt sei - er sei von der Meinungs- und Medienfreiheit gedeckt. Vor allem aber habe der potenzielle Patient ein berechtigtes Interesse zu erfahren, dass die Klinik in Michelrieth überwiegend Anhänger des UL beschäftigt und ihr Behandlungskonzept auf der Lehre von UL-Prophetin Gabriele Wittek beruht.
Die heute 72-Jährige verkündet, dass Krankheit als eigenes Fehlverhalten gegenüber den Gesetzen des Herrn anzusehen ist und auf falschem Denken beruht. Es gilt: "Wir benötigen dann keine Medikamente, wenn wir in Übereinstimmung mit den geistigen Gesetzen leben, weil wir dann nicht krank werden." Für die Hamburger Richter eine "durchaus pointierte" Sicht der Dinge.
Das Landgericht hält es zwar für unstreitig, dass in der Christusklinik auch schulmedizinische Verfahren und Medikamente zur Anwendung kommen. Sie sehen aber auch Anlass zur Befürchtung, dass Patienten die Heilslehre der Prophetin so interpretieren, dass sie Medikamente ablehnen.
Die Berufung hatte keinen Erfolg. Das Hanseatische Oberlandesgericht hielt es für nicht bewiesen, dass die Äußerungen auf www.michelrieth.de die Frauen zum Verzicht auf einen Klinikaufenthalt bewogen.