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Nun hadert das UL mit den Richtern

MAIN-POST vom 9. Juni 2005

 

Anwalt Christian Sailer wollte die MAIN-POST mundtot machen - Jetzt beschimpft er die Justiz

 

Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Toepfer

 

WÜRZBURG/BAMBERG Die Führung des Universellen Lebens (UL) ist mit dem Versuch gescheitert, die Berichterstattung dieser Zeitung über die Glaubensgemeinschaft mit Hilfe der Gerichte einzuschränken. Jetzt attackiert UL-Anwalt und Pressesprecher Dr. Christian Sailer "Richter, die das Recht verbiegen".

Das große Klagen gegen die MAIN-POST - etwa zehn Verfahren in eineinhalb Jahren - hatte Ende 2003 begonnen, nach der Berichterstattung über den 70. Geburtstag von Gabriele Wittek. Die Prophetin des UL wähnte sich verleumdet. Daraufhin marschierten Anwälte gegen die "ganze schwarze Kolonne der Intoleranz und Meinungsmache" auf. Für Wittek, die sich für ein "Werkzeug Gottes" hält, fallen darunter auch Journalisten, die ihr "göttliches Lehrwerk" und seine Auswirkungen auf Menschen kritisch hinterfragen.

 

Vom UL kontrollierte Firmen und der Verein Universelles Leben folgten ihrer "Chefin" und klagten gegen die MAIN-POST. Sie wollten Formulierungen verbieten lassen, die Wittek und ihrer Führungsriege unangenehm sind.

 

Sie wollten nichts mehr über das System lesen, das ihre Kontrolle über die "Christusbetriebe" sicherstellt. Und wollten nichts mehr über Aussteiger lesen, die von einem System der Entmündigung, Angst und Ausbeutung beim UL berichten.

 

Alle Prozesse sind abgeschlossen, keiner endete im Sinne des UL. Im bedeutendsten Zivilverfahren hatten der Verein UL und Wittek geklagt. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) wies die Klage Anfang März ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Die Richter des 4. Zivilsenats sprechen dem Verein das Recht ab, alle Anhänger des UL zu vertreten. Dort sind nämlich nur rund 500 der "bis zu hunderttausend" Anhänger des UL Mitglied. Das hatte der Vorsitzende Dr. Gert-Joachim Hetzel vor Gericht ausgesagt und die UL-Anhänger als "absolut frei" bezeichnet, vergleichbar der Fan-Gemeinde eines Rockstars.

 

Das Gericht folgerte: Das UL entzieht sich jeder Erfassung, Lenkung und Gliederung. Es gibt keine Mindestkriterien für die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft, und es ist unklar, ob die Satzung des Trägervereins und die Interessen der Anhängerschaft deckungsgleich sind. Auch im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht dürfe ein Verband nur klagen, wenn sein Mitgliederbestand gewissen Mindestanforderungen genüge.

 

Große Bedeutung

Medienrechtler Dr. Johannes Weberling (Berlin), der diese Zeitung als Anwalt vertritt, misst dem OLG-Urteil für die weitere Auseinandersetzung mit Sekten und vergleichbaren Gruppierungen große Bedeutung zu. Denn nach den dort festgelegten Kriterien können sich auch islamistische Trägervereine von Kulturzentren und Moscheen nicht mehr ohne weiteres als Sprecher und Kläger für ihre Anhänger aufschwingen.

 

UL-Sprecher und Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer hingegen geht scharf und polemisch mit dem "Bamberger Landrecht" ins Gericht. Das OLG habe "endlos schwafelnd" einer missliebigen Religionsgemeinschaft das Klagerecht verweigert und deren Anhänger für vogelfrei erklärt. Der "urchristliche" Jurist nennt die Richter beim Namen und schimpft: "Sie können jetzt am Sonntag stolz zum Kirchgang schreiten."

 

Sailer verschweigt seinen Lesern allerdings, dass das OLG Bamberg die Revision gegen sein Urteil "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ausdrücklich zuließ, die Kläger aber den Gang zum Bundesgerichtshof scheuten.

 

Die Klagebefugnis war nicht der einzige Grund, der den UL-Verein und die "Prophetin" scheitern ließ. Die Bamberger Richter bescheinigten der Berichterstattung über die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Vermögenskonzentration beim UL "eine sachbezogene und zugleich durch mehrere nachhaltige Indiztatsachen geprägte Grundlage". Der Verbund der "Christusbetriebe" über eine "Holding" weise alle Merkmale einer Konzernbildung auf.

 

Die Richter am OLG äußern sich auch zur "Spenden-These" der Kläger. Es sei "jedenfalls nicht fernliegend", dass das Spendenaufkommen für Wittek und den UL-Verein "in nennenswerter Höhe" aus den Erträgen der Betriebe stamme.

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