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UL kann kritische Äußerungen nicht stoppen

MAIN-POST vom 21. Oktober 2004

 

Gerichte legen Wert auf freie Meinungsäußerung

 

Würzburg/München (tito) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält das Recht der freien Meinungsäußerung hoch. Die Verwaltungsrichter wiesen eine Klage und eine Beschwerde von Anhängern des "Universellen Lebens" (UL) ab.

 

Gegenstand der Klage waren Äußerungen auf der Internetseite www.michelrieth.de, die der Pfarrer Michael Fragner (Uengershausen) betreibt. Dort heißt es über die vom Schulverein "Ich helfe Dir" betriebene "Christusschule" in Esselbach (Lkr. Main-Spessart): "Rechtlich nicht hinreichend geklärt ist bisher die Verfassungswidrigkeit der UL-Schule, für die es deutliche Hinweise gibt."

 

Der Schulverein hatte "die Tatsachenbehauptung" angegriffen. Die VGH-Richter argumentierten, die Einstufung einer Einrichtung als verfassungswidrig beruhe auf einer rechtlichen Wertung und stelle als solches eine Meinung dar. Die sei auch nicht völlig aus der Luft gegriffen.

 

In dem zweiten Verfahren, einem Eilverfahren, hatten maßgebliche "Christusfreunde" von der Landeskirche die Unterlassung weiterer Äußerungen auf der oben genannten Internetseite beantragt. Es ging um Texte einer UL-Aussteigerin, die nach eigenen Angaben zusammen mit ihrer Schwester beträchtliche Vermögenswerte in das UL investiert hat und nun einen Teil zurück fordert. In einem an die "Prophetin" des UL gerichteten Schreiben hatte die Aussteigerin "Machenschaften" angeprangert. Auch in diesen Texten sieht das Gericht zulässige Meinungsäußerungen und wies die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück.

 

Wie schon berichtet, waren Anhänger des UL kürzlich mit dem Versuch gescheitert, dem Bayerischen Rundfunk UL-kritische Formulierungen verbieten zu lassen.

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