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Selig sind die Sanftmütigen...

MAIN-POST vom 21. Februar 2004 

 

Das Universelle Leben - Anspruch und Wirklichkeit

 

Von Chefredakteur Michael Reinhard 

 

Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen. So steht es in der Bergpredigt. Von Sanftmut kann freilich bei den Anwälten, die für das Universelle Leben (UL) arbeiten, nicht die Rede sein. Denn die Advokaten jener Glaubensgemeinschaft aus dem Unterfränkischen, die nach den Grundsätzen der Bergpredigt zu leben vorgibt, gehen rigoros gegen Kritiker vor.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten berichtet diese Zeitung über die so genannten Urchristen - und ihre zahlreichen Prozesse. Ob Kirchen- oder Jägersmann, Bürgermeister, Aussteiger oder Journalist - die Juristen des früheren Heimholungswerks bemühen seit jeher die Gerichte gegen UL-kritische Zeitgenossen.

Die Prozess-Neigung ist noch ausgeprägter, seit unsere Zeitung am 7. Oktober vergangenen Jahres anlässlich des 70. Geburtstags der "Prophetin" Gabriele Wittek über ihre Rolle innerhalb des UL berichtet hat. Diese Berichterstattung hat die Gründerin der international tätigen Glaubensgruppierung offenbar derart erbost, dass sie über Internet ankündigte: "Ich werde fortan Anwälte losschicken, um die falschen Behauptungen eines mittelalterlichen Regimes aus der Welt zu schaffen".

Getreu dieser Devise wollte die vom UL-Pressesprecher und Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer vertretene "Lebe Gesund Steinmühlenbrot GmbH" beispielsweise dem Bayerischen Rundfunk (BR) die Ausstrahlung des Fernsehbeitrags "Seelenfang per Biobrötchen" Anfang des Monats verbieten lassen. Doch die Richter das Landgerichts Hamburg sahen keinen Grund, die aufschlussreiche "Reportage am Sonntag" per Einstweiliger Verfügung aus dem Programm zu kippen. Ihr Begründung: "Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin (BR) in der Vergangenheit kritisch über das UL berichtet haben mag, indiziert nicht, dass eine unzulässige Berichterstattung droht. Die Antragstellerin nimmt als Wirtschaftsunternehmen am öffentlichen Leben teil und muss sich daher einer zulässigen kritischen Berichterstattung stellen."

Unsere Zeitung hat in einem Bericht vom 6. Dezember die Verflechtung von Geld und Glaube beim UL aufgezeigt. Dagegen wollte der Verein "Universelles Leben e.V." im Wege einer Einstweiligen Verfügung eine Gegendarstellung erwirken. Mit Beschlüssen vom 18. Dezember und 21. Januar wiesen Landgericht Würzburg und Oberlandesgericht Bamberg dieses Ansinnen zurück.

Das UL zieht aber nicht nur regelmäßig die als Einschüchterung gedachte gerichtliche Karte. Parallel dazu versuchen die Macher an der Spitze der Glaubensvereinigung missliebige Bürger, Organisationen und Medien durch öffentliche Aktionen an den Pranger zu stellen. So wird in Flugblättern gegen "die katholische MAIN-POST" polemisiert. Hinter dieser Zeitung stehe ein "milliardenschwerer katholischer Kirchenkonzern". Das Landgericht Würzburg schob diesem verunglimpfenden Unsinn einen Riegel vor. Die Richter untersagten dem UL die genannten Behauptungen mit Beschluss vom 9. Januar.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass derartige juristische Niederlagen der UL-Führung die Lust am Prozessieren verderben können. Denn die "Prophetin" und ihre Vertrauten lassen Entscheidungen deutscher Gerichte nach bisherigen Erfahrungen nur dann als gerecht gelten, wenn sie - was auch vorkommt - in ihrem Sinne ausfallen. Andernfalls sprechen die "Christusfreunde" der Justiz die Unabhängigkeit ab.

Ungeachtet dessen wird sich unsere Zeitung auch weiterhin nicht von gerichtlichen Auseinandersetzungen und öffentlichen Beschimpfungen beeindrucken lassen. Wir werden unseren aus dem Grundgesetz abgeleiteten Auftrag der Kritik- und Kontrollfunktion wie bisher fair und sachkundig wahrnehmen. Zugleich müssen wir uns aber gegen verleumderische Behauptungen im Zusammenhang mit unserem Unternehmen und ehrabschneidenden Äußerungen gegenüber Mitarbeitern mit den dafür verfügbaren juristischen und journalistischen Mitteln zur Wehr setzen.

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