Tiermagazin unterliegt gegen UL
MAIN-POST vom 5. März 2003
Landgericht bestätigt Entscheidung gegen diskriminierende Berichterstattung
Von unserem Redaktionsmitglied Manfred Schweidler
HAMBURG/WÜRZBURG Das Tiermagazin "voice" darf die Glaubensgemeinschaft
"Universelles Leben" (UL) weiterhin nicht in Wort oder Bild mit dem Hakenkreuz
in Zusammenhang bringen. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Dienstag die
Einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung über das UL.
Im
Oktober 2002 hatte ein schockierendes Bild den Titel des Offenbacher Magazins
geziert: Die Fotomontage zeigte ein mit dem Emblem des UL bedrucktes Sweatshirt,
dessen Reißverschluss halb geöffnet ist. Hinter dem Reißverschluss kommt ein
Hakenkreuz und der blutige Kopf eines Kalbes zum Vorschein. In der Überschrift
heißt es: "Was steckt wirklich hinter dem Universellen Leben? Eine Gefahr für
die Tierrechtsbewegung?"
Im Rahmen seiner Recherche war das Tierrechtsmagazin zu dem Schluß gelangt, die Glaubensgemeinschaft aus der Umgebung von Würzburg unterwandere die Tierrechtsbewegung zu eigenen Zwecken. In einem 23-seitigen Bericht versuchten die Journalisten darzulegen, dass es sich ihrer Auffassung nach beim Universellen Leben um eine totalitäre Sekte handle, die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreite.
Gegen das Magazin, die Ergebnisse seiner Recherchen und deren Präsentation ging die Glaubensgemeinschaft mit Einstweiligen Verfügungen vor, mit Erfolg. Dem Rechtsvertreter des UL, Dr. Christian Sailer, ging es dabei nicht nur um das Titelblatt. Mit Einstweiligen Verfügungen wurde dem Tierrechtsmagazin "voice" auch verboten, "in Bezug auf das Universelle Leben zu äußern, es handle sich um eine Sekte, die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreite."
Der Würzburger Anwalt von "Voice", Ulrich Heidenreich, legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein, die ohne mündliche Verhandlung erfolgt war. Er betont, die Geschichte sei "sauber recherchiert". Wegen der Reizüberflutung durch die Medien sei die Verwendung des Hakenkreuzes als gestalterisches Element und künstlerischer Ausdruck in dem Fall zulässig, um auf einen außergewöhnlichen Umstand wie antisemitische und faschistische Tendenzen im UL hinzuweisen.
In der Verhandlung vor der Pressekammer beim Landgericht Hamburg konnte er die Richter aber wohl nicht überzeugen. "Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt," erklärte am Dienstag ein Sprecher der Justiz auf unsere Anfrage. Eine schriftliche Begründung lag noch nicht vor.
Dr. Christian Sailer zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: "Dieses Ergebnis war vorauszusehen." "Wir müssen unser Titelblatt weiter zensieren," erklärte ein Sprecher von "voice". Dort überlegt man sich, ob man die Entscheidung akzeptiert oder in die nächste Instanz geht.