Teilsieg gegen "Universelles Leben"
MAIN-POST vom 29. Januar 2003
Hamburger Richter hielt Datumsangabe für ersichtlich falsch
WÜRZBURG/OFFENBACH (tito) Im Rechtsstreit um einen Bericht über die im Raum Würzburg ansässige Glaubensgemeinschaft Universelles Leben (UL) meldet das Tierrechtsmagazin Voice einen Teilsieg.
In seiner Oktober-Ausgabe hatte "Voice" das UL als "totalitäre Sekte" bezeichnet, die seit Mitte der 90er Jahre versuche, die Tierrechtsbewegung zu unterwandern. Die Voice-Rechercheure outeten eine "totalitäre Sekte" und stießen auf "antisemitisches und faschistoides Gedankengut".
Dies bewog die Macher des Magazins zu einer Collage auf dem Titelblatt, die unter anderem ein Hakenkreuz zeigte. Am 14. November erwirkte das UL vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung, die dem Verlag diese Darstellung verbietet.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Voice hatte das Symbol daraufhin nach eigenen Angaben auf den Exemplaren der Restauflage sowie im Internet zensiert. Dennoch beantragte UL-Anwalt Dr. Christian Sailer im November die Auferlegung eines Ordnungsgeldes und begründete dies mit einem "Beweis"-Ausdruck eines Online-Verzeichnisses für Fachzeitschriften, der zum Zeitpunkt des Ausdruckes (25. November) und somit nach Inkrafttreten der Einstweiligen Verfügung das unzensierte Voice-Titelblatt zeige.
"Auf dem angeblichen Beweisausdruck ist als Datum der letzten Änderung des Eintrages der 30. Juli 2002 zu lesen", amüsierte sich Voice-Herausgeber Andreas Hochhaus. "Zu diesem Zeitpunkt, fast drei Monate vor dem Ersterscheinungstag der Ausgabe, existierte das Titelblatt noch gar nicht."
Als Beweis führte das Magazin an, dass auf dem Titelblatt auch die Überschrift "Karstadt: Ab 2003 pelzfrei!" stehe, die KarstadtQuelle AG dies jedoch erst am 27. September 2002, also fast zwei Monate nach dem 30. Juli, verkündet habe. Demzufolge sei es nicht möglich gewesen, das Cover am 30. Juli 2002 in das besagte Verzeichnis zu stellen.
Das Landgericht Hamburg kam zu demselben Schluss, wies den Antrag des UL auf Verhängung eines Ordnungsgeldes zurück und äußerte im Beschluss vom 20. Januar, dass die Datumsangabe der letzten Änderung "ersichtlich falsch" sei.
Am Donnerstag, dem 23. Januar 2003, legte das Magazin auch gegen die Einstweilige Verfügung Einspruch ein, die zur Zensur des Titelblattes geführt hatte.