Ein Sieg, der nachdenklich stimmt
Münchener Sonntagsblatt vom 19. Januar 2003
Von Gerhard Lenz
Der Bundesgerichtshof hat einen fünfjährigen Prozessmarathon beendet und Münchner Urteile bestätigt, denen zufolge die bayerische Landeskirche Sekten kritisieren und vor Datenmissbrauch warnen darf. Banalitäten, könnte man meinen. Doch der Rechtsstreit weist Facetten auf, die nachdenklich stimmen.
Zum einen wurde sichtbar, dass Kritik an finanzstarken Sekten mit einem extrem hohen Prozesskosten-Risiko verbunden sein kann. Bereits 1998 beschrieb eine Enquete-Kommission des Bundestages das Kaputt-Klagen kritischer Beobachter als gängige Einschüchterungsmethode von Psychogruppen. Das Universelle Leben hat weit über 100 juristische Auseinandersetzungen mit unterschiedlichem Erfolg geführt. Es musste dabei nicht betriebswirtschaftlich kalkulieren und konnte auf Chancen-Ungleichheit vor Gericht bauen: Seine versierten »Hausanwälte« beherrschten den Streitstoff und die gängigen Argumentationsmuster »verfolgter Minderheiten« meist besser als die Rechtsvertreter der Beklagten.
Die Kosten der Schadenersatzklagen gegen die Kirche und die Medical Tribune beliefen sich auf über 100000 Euro. Allein die Anwaltsgebühren für das Zwei- Seiten-Verdikt aus Karlsruhe schlugen mit 15000 Euro zu Buche. Viel Geld für eine Firma, die vom evangelischen Sektenpfarrer Wolfgang Behnk und der Wochenzeitung in den Ruin getrieben worden sein soll. Für die Sekte freilich eine sinnvolle Investition in den medienwirksamen Aufbau einer Drohkulisse, die selbst große Medien-Unternehmen vorsichtig werden lässt.
Fast beiläufig kam in den Verfahren der völlig ungenügende Datenschutz vieler Arztpraxen zur Sprache. Sicherheitslücken in den EDV-Systemen von Ärzten seien »allgemein bekannt«, stellte das Landgericht München I fest. Warnungen des Sektenpfarrers vor Missbrauch in diesem sensiblen Bereich seien deshalb zulässig.
Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Reinhard Vetter, kennt das Problem, erklärt sich aber als unzuständig für den »privaten Bereich«. Die Regierung von Mittelfranken, bayernweit für diesen Sektor verantwortlich, will sich heuer verstärkt dem korrekten Umgang mit Patientendaten widmen.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz - mittlerweile schon wieder fast zwei Jahre alt - enthält eine Reihe von Bestimmungen, die vor allem für Gemeinschaftspraxen von Bedeutung sind. »Bisher legten die Aufsichtsbehörden auf die Erfüllung keinen besonderen Wert«, heißt es lapidar in der Mitteilung eines Ärzte-Informationsdienstes.
Der Blick ins Internet verstärkt den Eindruck, dass es mit dem Datenschutz in Arztpraxen nach wie vor nicht zum Besten steht. Ausgerechnet die ärztliche Schweigepflicht als älteste Ausprägung der Datenschutz-Idee gerät durch den zunehmenden Einsatz von Computern immer mehr in Gefahr. Sollte die abgelehnte Millionenklage der Anwälte des Universellen Lebens zu mehr Wachsamkeit in dieser Frage führen, hätte sie tatsächlich etwas Gutes bewirkt.