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Warnung vor sektennaher EDV-Firma ist zulässig

MAIN-POST vom 9. Februar 2002 

 

Millionenklage des UL abgewiesen


münchen/würzburg (epd) Die Millionenklage einer sektennahen EDV-Firma gegen die evangelische bayerische Landeskirche hat das Oberlandesgericht (OLG) München abgewiesen. In der am Freitag verkündeten Entscheidung (AZ U 3532/01) bestätigte der Pressesenat des OLG ein Urteil des Landgerichts München I.

 

Darin war der Kirche ausdrücklich das Recht zugesprochen worden, vor anderen Glaubensgemeinschaften zu warnen und auf den möglichen Missbrauch von Daten hinzuweisen. Das vollständige Urteil wird dem von der Kirche beauftragten Münchner Rechtsanwalt Mark Habdank in Kürze zugestellt.

 

Hintergrund des Verfahrens ist die Sicherheit von Patientendaten in Computern von Arztpraxen. Vor einem möglichen Zugriff von Sekten auf solche Daten hatte 1997 die Fachzeitschrift "Medical Tribune" gewarnt. In mehreren öffentlichen Äußerungen nahm der kirchliche Sektenbeauftragte Wolfgang Behnk (München) diese Warnungen auf. Er bezog sich dabei auf die Dienstleistungsfirma "EDV für Sie" in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart), einen so genannten Christusbetrieb der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Universelles Leben.

 

"EDV für Sie" hatte seit Ende der 80er Jahre im Auftrag eines Hannoveraner EDV-Unternehmens in über 400 nordbayerischen Arztpraxen das Software-Programm "Medi-Star" installiert und die technische Betreuung der Datenbestände übernommen. Nach dem Beitrag in der "Medical Tribune" und den Warnungen Behnks verlor der Betrieb diesen Auftrag und musste eigenen Angaben zufolge stillgelegt werden.

 

Im Streit mit der "Medical Tribune" scheiterte die Firma der Sektenanhänger vor dem Bundesgerichtshof. Das Landgericht München I hatte im Mai 2001 festgestellt, dass der Sektenbeauftragte "weder unwahre Tatsachenbehauptungen noch unzulässige Meinungsäußerungen" aufgestellt habe.

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